Herdzin & Nagel Steuerberatung | Der Titel der Seite
Eine kurze Zusammenfassung der angezeigten Seite; Drei bis vier Sätze.
Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung, Erbrecht, etc
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STEUERBERATUNG

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WIRTSCHAFTSPRÜFUNG

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„Wir sind Ihr Steuerberater – nicht Ihr Steuerverwalter.“

Wir steuern

 

Wir halten mit unserem Team die Entwicklung Ihrer Finanzen im Blick. Wir sind Ihr
Ideengeber in Steueroptimierungen, denn wer zahlt schon gerne zuviel Steuern.

Sie können mit uns rechnen.

Bei uns finden Sie

Kompetente Beratung bei Ihren zentralen finanziellen Fragen.

Ein breites Beratungsspektrum für konkrete, rechtssichere Lösungen.

Einen persönlichen Ansprechpartner, der Sie professionell und zuverlässig betreut.

Ein Team, das die Entwicklung Ihrer Finanzen immer im Blick behält.

Einen Service auch außerhalb der gewöhnlichen Bürostunden.

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Steuerberatung

Wir halten mit unserem Team die Entwicklung Ihrer Finanzen im Blick. Wir sind Ihr Ideengeber in Steueroptimierungen …

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Wirtschaftsprüfung

Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
wollen wir nicht mechanisch Checklisten
abarbeiten, sondern Unternehmer und
Kommunen bei wichtigen Entscheidungen
unterstützen und bei deren erfolgreichen
Umsetzung begleiten …

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Unternehmensberatung

Steuerliche und betriebswirtschaftliche
Fragen sind in einem Unternehmen
kaum voneinander zu trennen.
Unternehmensberatung ist daher ein
Schwerpunkt unserer Tätigkeit …

Aktuell

# Hinweise für Unternehmer

Degressive Afa für bewegliche Wirtschaftsgüter

Auch im unternehmerischen Bereich wird die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer degressiven Afa (wieder) eingeführt. Die Möglichkeit anstatt der linearen Afa die degressive Afa in Anspruch zu nehmen ist zeitlich jedoch für Anschaffungen zwischen dem 01. April 2024 und vor dem 01. Januar 2025 eng begrenzt.

Der dabei anzuwendende Prozentsatz darf höchstens das Zweifache des bei der linearen Afa in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen und 20 % nicht übersteigen.

# Hinweise Elektronische Rechnung

Elektronische Rechnung wird in Deutschland Pflicht!

Schon mit Wirkung ab dem 01.01.2025 wurde durch das Wachstumschancengesetz die grundsätzliche Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) ins Leben gerufen. Sie greift allerdings „nur“ bei Leistungen zwischen zwei inländischen Unternehmern (inländisches B2B-Geschäft). Außerdem gibt es einige Ausnahmen und abhängig von der Unternehmensgröße gelten verschiedene Übergangsfristen. Auf die wichtigsten Punkte der umfassenden neuen Verpflichtung soll im Folgenden kurz eingegangen werden.

Was ist eine E-Rechnung?

Ab dem 01.01.2025 ist eine E-Rechnung eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Diese Vorgaben werden derzeit z.B. vom sog. XRechnung-Format oder dem ZUGFeRD-Format erfüllt. Eine per E-Mail versandte „bloße“ PDF-Rechnung erfüllt die neuen Vorgaben nicht mehr!

# Erster Entwurf Jahressteuergesetz 2024

Erster Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 liegt vor

Kaum haben sich die Wogen um das Wachstumschancengesetz v. 27. März 2024 geglättet, liegt schon ein neuer Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) auf dem Tisch, welches das Bundeskabinett am 05. Juni 2024 in den Bundestag eingebracht hat.

Auch wenn bis zur endgültigen Verabschiedung zum Ende des Jahres noch mit einigen Änderungen zu rechnen ist, blicken wir schon einmal voraus und stellen Ihnen nachfolgend wesentliche Änderungsvorschläge vor:

GEGRÜNDET
2011
MITARBEITER
13
BERUFSREGISTER
TOBIAS HERDZIN
117991
BERUFSREGISTER
ANJA NAGEL
120262

Tel: 07551-30 195-0