Herdzin & Nagel Steuerberatung | Steuertipp # 114
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Steuertipp # 114

Kleinbetragsrechnung rückwirkend zum 01.01.2017 auf 250 € erhöht!

 

Was lange währt, wird endlich gut. Durch das Bürokratieentlastungsgesetz II wurde nach einem langen und zuletzt etwas ins Stocken geratenem Gesetzgebungsverfahren (Beschluss des Bundesrats am 12.05.2017) schließlich die Grenze für Kleinbetragsrechnungen von 150 € (brutto) auf 250 € (brutto) angehoben. Erfreulicherweise gilt die Regelung bereits rückwirkend zum 01.01.2017.

Dies hat vor allem Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug. Bei Kleinbetragsrechnungen ist dieser auch möglich, wenn insb. Name und Anschrift des Leistungsempfängers fehlen.



Tel: 07551-30 195-0